In-House-Schulungen
Wir bieten auch Seminare bei Ihnen vor Ort an. Die Berufsgenossenschaft hat hierzu Auflagen erlassen, die erfüllt werden müssen. Neben den sanitären Anlagen muss der Raum mit ausreichend Tageslicht versorgt werden.
Eine Überwärmung & Unterkühlung des Ausbildungsraum ist nicht gewünscht. Der Ausbildungsraum muss eine Grundfläche von 50 m² aufweisen. Dies entspricht 10 m² Demonstrationsfläche sowie 2 m² pro Teilnehmer.
Im Übrigen gilt die Arbeitsstättenverordnung. Sollten die Vorgaben nicht erfüllt sein, kann der Kurs vor Ort nicht stattfinden.
Besonderheiten bei der Abrechnung.
Für alle Betriebe (Industrie, Arztpraxen, Seniorenheime etc.) besteht die Möglichkeit, über die Zuständige Berufsgenossenschaft / Unfallversicherungsträger die Teilnahmegebühren mit dieser abzurechnen.
Damit dies reibungslos funktioniert, müssen bei einigen Berufsgenossenschaften / Unfallversicherungsträgern Besonderheiten beachtet werden.
Wenn Sie eine Abrechnung über diese wünschen, so müssen diese erfüllt werden.
Bei allen Berufsgenossenschaften / Unfallversicherungsträgern muss der Kurs der Behörde mindesten 10 Tage vorher gemeldet sein. Mit Vorlauf benötigen wir leider 14 Tage. Wir erhalten eine Registriernummer, mit der wir abrechnen können.
Bei den meisten reicht es aus, wenn sich die Teilnehmer vor Ort in die Teilnehmerliste eintragen, der Arbeitgeber bestätigt die Teilnahme, ergänzt die Mitgliedsnummer der zuständigen Berufsgenossenschaft und damit ist alles geklärt.
Besonderheiten sind bei nachfolgenden Berufsgenossenschaften / Unfallversicherungsträgern weiterhin zu beachten:
Bayrische Landesunfallkasse (KUVB)
Berufsgenossenschaft der Gesundheit und Wohlfahrtspflege (BGW)
Berufsgenossenschaft der Nahrungsmittel und Gaststätte (BGN)
Berufsgenossenschaft der Verwaltung (VBG)
Gemeindeunfallversicherung Oldenburg
GUVH / LUKN
Unfallkasse / FUK Brandenburg
Unfallkasse Bremen
Unfallkassen Nord
Unfallkasse NRW
Unfallkasse Hessen
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Unfallkasse Baden-Württemberg
Bitte beachten Sie, dass sich durchaus kurzfristig sich das Abrechnungsverfahren ändern kann.
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