Kursangebote
Allgemeines.
Eine Kostenübernahme / Rechnungsbezahlung ist nur möglich, wenn das versicherte Mitgliedsunter-nehmen vorab eine Kostenübernahme beantragt hat und diese schriftlich im Kurs vorlegen kann. Eine Überprüfung der Zusage und Zuständigkeit erfolgt über die schriftliche Kostenübernahmebestätigung. Somit entfällt eine Überprüfung der Zuständigkeit über die Mitgliedsnummer.
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